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KG, 08.12.2016 - 10 U 152/15 |
Volltextveröffentlichung
Sonstiges
- medienrecht-blog.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Pressemitteilung einer Behörde ist privilegierte Quelle
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.08.2015 - 27 O 282/15
- KG, 08.12.2016 - 10 U 152/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10
Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für …
Auszug aus KG, 08.12.2016 - 10 U 152/15
In der Rechtsprechung und im Schrifttum ist anerkannt, dass den Verlautbarungen amtlicher Stellen ein gesteigertes Vertrauen entgegengebracht werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2012 - VI ZR 314/10, AfP 2013, 57 Rn. 29 ff.;… BVerfG, NJW-RR 2010, 1195 Rn. 35 jeweils mwN;… Hoene in Soehring/Hoene, Presserrecht, 5. Aufl., § 2 Rn. 21c).Soweit der BGH in dem Urteil vom 11.12.2012 (- VI ZR 314/10 -, Rn. 26, juris) ausgeführt hat, dass vor der Veröffentlichung regelmäßig eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen ist, hat er damit die Voraussetzungen zulässiger Verdachtsberichtserstattung über den Vorwurf von Straftaten bzw. über eine Tätigkeit als informeller Mitarbeiter (IM) mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR konkretisiert.
- BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12
Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren
Auszug aus KG, 08.12.2016 - 10 U 152/15
Auch eine Erstbegehungsgefahr, die eine - vom Kläger darzulegende - Anspruchsvoraussetzung für den geltend gemachten Unterlassungsanspruch ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.2013 - VI ZR 93/12, NJW 2013, 1681 Rn. 34 mwN) - ist nicht gegeben. - BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07
Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS
Auszug aus KG, 08.12.2016 - 10 U 152/15
Ist diese Sorgfaltspflicht eingehalten, stellt sich aber später die Unwahrheit der Äußerung heraus, ist die Äußerung als im Äußerungszeitpunkt rechtmäßig anzusehen (BGH, Urteil vom 22.04.2008 - VI ZR 83/07 -, BGHZ 176, 175-191, Rn. 35).
- BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus KG, 08.12.2016 - 10 U 152/15
Bei einer Tatsachenbehauptung, die eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Angelegenheit betrifft, kann eine Rechtfertigung unter dem Gesichtspunkt der Wahrnehmung berechtigter Interessen in Betracht kommen, wenn der in Anspruch Genommene vor Aufstellung oder Verbreitung der Behauptung hinreichend sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt angestellt hat (vgl. BGH, BGHZ 132, 13, 23 f.; Urteil vom 26.11.1996 - VI ZR 323/95 - VersR 1997, 325, 327). - BGH, 12.04.2016 - VI ZR 505/14
Zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme
Auszug aus KG, 08.12.2016 - 10 U 152/15
Da die angegriffene Äußerung rechtmäßig ist, besteht mangels Rechtswidrigkeit der Erstveröffentlichung keine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2016 - VI ZR 505/14 -, Rn. 44, juris). - BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05
Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn erlaubt
Auszug aus KG, 08.12.2016 - 10 U 152/15
In der Rechtsprechung und im Schrifttum ist anerkannt, dass den Verlautbarungen amtlicher Stellen ein gesteigertes Vertrauen entgegengebracht werden darf (vgl. BGH…, Urteil vom 11.12.2012 - VI ZR 314/10, AfP 2013, 57 Rn. 29 ff.; BVerfG, NJW-RR 2010, 1195 Rn. 35 jeweils mwN;… Hoene in Soehring/Hoene, Presserrecht, 5. Aufl., § 2 Rn. 21c). - BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95
Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten
Auszug aus KG, 08.12.2016 - 10 U 152/15
Bei einer Tatsachenbehauptung, die eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Angelegenheit betrifft, kann eine Rechtfertigung unter dem Gesichtspunkt der Wahrnehmung berechtigter Interessen in Betracht kommen, wenn der in Anspruch Genommene vor Aufstellung oder Verbreitung der Behauptung hinreichend sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt angestellt hat (vgl. BGH, BGHZ 132, 13, 23 f.; Urteil vom 26.11.1996 - VI ZR 323/95 - VersR 1997, 325, 327). - OLG Köln, 23.02.2015 - 15 U 219/14
Auszug aus KG, 08.12.2016 - 10 U 152/15
Der Beklagte verfügte damit über hinreichende Anhaltspunkte, auf deren Grundlage er nicht gehalten war, vor der Erstveröffentlichung beim Kläger nachzufragen, ob die fragliche Bedingung tatsächlich bestand (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 15 U 219/14 -, Rn. 23, juris).